KfW-Antrag 440: Fristverlängerung nicht mehr möglich!
UPDATE 13.12.2021 – Verlängerung nicht mehr möglich!
Bis zur Ausschöpfung der Fördermittel noch möglich, jetzt leider nicht mehr: Bereits gestellte und genehmigte Anträge des KfW-Zuschuss 440 können nicht mehr bis 2 Wochen vor Ablauf der Frist formlos verlängert werden!
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Aktuell erreichen uns immer wieder Anfragen zu unseren Lieferzeiten mit Bezug auf den KFW-Antrag „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“.
Dabei geht es um die 9-monatige Frist, die im zugehörigen Merkblatt wie folgt beschrieben ist „…Innerhalb von spätestens 9 Monaten ab Antragsbestätigung der KfW weisen Sie die Durchführung des Vorhabens wie folgt nach:..“
Wir haben bei der KfW nachgefragt!
Diese Frist kann einfach verlängert werden, wenn sich Antragsteller*innen 2 Wochen vor Ablauf der Frist an die KfW wenden und um Fristverlängerung bitten. Diese kann sogar mehrmals je Antrag erbeten werden.
Es ist also kein Problem, wenn sich unsere Lieferzeiten mit der eigentlichen KfW-Antragsfrist überschneiden!