Sind die Wallboxen von cFos eigentlich §14a EnWG konform?

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Sind die Wallboxen von cFos eigentlich §14a EnWG konform?

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Seit dem 1. Januar gelten ja neue Regelungen für Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dabei fällt immer wieder das Stichwort §14a EnWG.

Sind die cFos Power Brain Wallboxen also §14a EnWG konform?

 

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Geschrieben von cFos (Fragen: 13, Antworten: 2)
Gefragt am 19. Februar 2024 16:32
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Antworten (3)

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Hi, hat jemand das schon erfolgreich bei Bayernwerk hinbekommen?

Mir haben sie es abgelehnt mit der Aussage:

Eine Verbrauchseinrichtung nach §14a ist nicht vorhanden.

 

Hab schon nachgefragt mit dem Verweis auf den Artikel oben

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Geschrieben von (Fragen: 0, Antworten: 1)
Beantwortet am 25. November 2024 21:49
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Zusatzinfo: Seit 2024 darf der Netzbetreiber größere Verbraucher, wie Wallboxen oder Wärmepumpen nicht mehr ablehnen, darf aber eine Wirkleistungssteuerung fordern. Dann muss er Ihnen einen Nachlass auf die Netzentgelte gewähren. Der cFos Charging Manager unterstützt verschiedene Formes der Wirkleistungssteuerung durch den Netzbetreiber (Netzdienliche Steuerung).
Zu diesem Thema gibt es jetzt in der cFos Dokumentation eine ausführliche Seite: Wirkleistungssteuerung durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) nach §14a EnWG

 

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Geschrieben von cFos (Fragen: 34, Antworten: 160)
Beantwortet am 19. März 2024 9:21
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Kurz gesagt: JA!

Der Verteilnetzbetreiber kann in seinen Teilnehmer Anschluss Bedingungen (TABs) konkrete Vorgaben zum Steuern der cFos Power Brain Wallboxen oder einer Anlage mit Charging Manager machen. Wir unterstützen derzeit: 1-2 Schaltkontakte (z.B. via Rundsteuer-Empfänger), Modbus via SunSpec, HTTP / MQTT, diverse API Funktionen.
Demnächst können wir auch mittels OCPP ferngesteuert werden. Außerdem ist vorbereitet, dass die Kommunikation mit dem Energieversorger / Verteilnetzbetreiber durch ein Smartmeter Gateway laufen kann. Siehe Webseite Smart Meter Gateway.
Das müsste an einem konkreten Beispiel getestet werden.
Hier gibt es die Möglichkeit Variablen (zur Wirkleistungssteuerung oder Tarifinformationen) per HTTP dem Charging Manager mitzuteilen.

Wenn sonstige Anforderungen durch den Verteilnetzbetreiber kommen, lasst es uns wissen. Wir prüfen dann, ob wir aktiv werden. Prinzipiell sind wir sehr an dem Thema interessiert, weil dadurch das Netz stabilisiert und die Energiewende vorangebracht wird.

 

 

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Geschrieben von cFos (Fragen: 34, Antworten: 160)
Beantwortet am 19. Februar 2024 16:46