Sind die Wallboxen von cFos eigentlich §14a EnWG konform?
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Seit dem 1. Januar gelten ja neue Regelungen für Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dabei fällt immer wieder das Stichwort §14a EnWG. Sind die cFos Power Brain Wallboxen also §14a EnWG konform?
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Antworten (3)
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Hi, hat jemand das schon erfolgreich bei Bayernwerk hinbekommen? Mir haben sie es abgelehnt mit der Aussage: Eine Verbrauchseinrichtung nach §14a ist nicht vorhanden.
Hab schon nachgefragt mit dem Verweis auf den Artikel oben markiert als Spam
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Zusatzinfo: Seit 2024 darf der Netzbetreiber größere Verbraucher, wie Wallboxen oder Wärmepumpen nicht mehr ablehnen, darf aber eine Wirkleistungssteuerung fordern. Dann muss er Ihnen einen Nachlass auf die Netzentgelte gewähren. Der cFos Charging Manager unterstützt verschiedene Formes der Wirkleistungssteuerung durch den Netzbetreiber (Netzdienliche Steuerung).
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Kurz gesagt: JA! Der Verteilnetzbetreiber kann in seinen Teilnehmer Anschluss Bedingungen (TABs) konkrete Vorgaben zum Steuern der cFos Power Brain Wallboxen oder einer Anlage mit Charging Manager machen. Wir unterstützen derzeit: 1-2 Schaltkontakte (z.B. via Rundsteuer-Empfänger), Modbus via SunSpec, HTTP / MQTT, diverse API Funktionen. Wenn sonstige Anforderungen durch den Verteilnetzbetreiber kommen, lasst es uns wissen. Wir prüfen dann, ob wir aktiv werden. Prinzipiell sind wir sehr an dem Thema interessiert, weil dadurch das Netz stabilisiert und die Energiewende vorangebracht wird.
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