KfW-Förderungen für Unternehmen & Kommunen!
Nachdem die Fördermittel des Zuschuss 440 für die private Ladeinfrastruktur leider ausgeschöpft waren, profizieren in der aktuellen KfW-Förderrunde die Kommunen und Unternehmen von Zuschüssen.
Wichtig: Auch hier müssen entsprechende Anträge vor der Wallbox-Bestellung gestellt werden!
Bei beiden Zuschüssen gilt die Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass folgende Informationen der Website der KfW-Bankengruppe entnommen sind. Trotz sorgfältiger Recherche sind alle Angaben ohne Gewähr. Die Aufzählungen stellen eine erste Übersicht dar. Bitte besuchen Sie die Website der KfW-Bankengruppe oder sprechen Sie mit einem Vertriebspartner vor Ort, ob und welche Zuschüsse für Sie in Frage kommen.
Zuschuss 439 – Kommunen & Landkreise
- ähnlich wie beim Zuschuss 440, gibt es hier bis zu 900 € je Ladepunkt
- die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein, wie ein Mitarbeiter-Parkplatz, Mitarbeiter-Tiefgarage, Betriebshof, etc
- Mindestzuschussbetrag: 9000,-€ (minimum 10 Ladepunkte)
- auch unselbstständige Eigenbetriebe werden gefördert sowie kommunale Zweckverbände
- Die Gesamtkosten müssen min. 12.857,14 € betragen
- Mehrere Antragsberechtigte können sich zusammenschließen, falls die 10 Ladepunkte nicht erreicht werden
- Förderfähig sind Wallboxen mit bis zu 22kW
Alles weitere auf der Website der KfW-Bank unter dem Zuschuss 439.
Zuschuss 441 – Unternehmen, Freiberufler, AöR & Kirchen
- auch hier gibt es bis zu 900 € je Ladepunkt, ebenfalls gilt die nicht-öffentliche Zugänglichkeit
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen & Fahrzeugen von Mitarbeitern
- Neben o.g. Adressaten können auch NGOs und gemeinnützige Organisationen den Zuschuss in Anspruch nehmen
- Die Gesamtkosten müssen min. 1285,71 € je Ladepunkt betragen
- Förderfähig sind Wallboxen mit bis zu 22kW mit intelligenter Steuerung, wie dem bereits integrierten cFos Charging Manager
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderungen, Konditionen und Co erfahren Sie auf https://kfw.de, bzw. direkt auf den Seiten der entsprechenden Zuschüssen: 441 & 439